Kapitel 9, § 56
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 55 Absatz 4 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Kirchengesetz am 24. Mai 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt das EKDDatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Januar 2013 (ABl. EKD S. 2, S. 34) außer Kraft.