Kapitel 3, § 25
Widerspruchsrecht
(1) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation
ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten gemäß § 6 Nummer 3 oder Nummer 4 Widerspruch einzulegen. Die verantwortliche Stelle
verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, sie kann zwingende
schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Rechte und berechtigten
Interessen der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
(2) Werden personenbezogene Daten von Unternehmen im Sinne von § 4 Nummer 19 verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke
derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Die verantwortliche Stelle muss die betroffene Person spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit ihr ausdrücklich auf dieses Widerspruchsrecht hinweisen. Dieser Hinweis hat in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form zu erfolgen. Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.