Kapitel 3, § 25

Widerspruchsrecht

(1) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation
ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten gemäß § 6 Nummer 1, 3, 4 oder 8 Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen eines Profilings.

(2) Der Widerspruch verpflichtet die verantwortliche Stelle dazu, die Verarbeitung zu unterlassen, soweit nicht an der Verarbeitung ein zwingendes kirchliches Interesse besteht, das Interesse einer dritten Person überwiegt oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

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