DSG-EKD

Präambel

Dieses Kirchengesetz wird erlassen in Ausübung des verfassungsrechtlich garantierten Rechts der evangelischen Kirche, ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen und zu verwalten. Dieses Recht ist europarechtlich geachtet und festgeschrieben in Artikel 91 und Erwägungsgrund 165 Verordnung EU 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sowie Artikel 17 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). In Wahrnehmung dieses Rechts stellt dieses Kirchengesetz den Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung her und regelt die Datenverarbeitung im kirchliche und diakonischen Bereich. Die Datenverarbeitung dient der Erfüllung des kirchlichen Auftrags.

Wir verwenden Cookies
Cookie-Einstellungen
Unten finden Sie Informationen über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies verwenden und Daten verarbeiten. Sie können Ihre Einstellungen der Datenverarbeitung ändern und/oder detaillierte Informationen dazu auf der Website unserer Partner finden.
Analytische Cookies Alle deaktivieren
Funktionelle Cookies
Andere Cookies
Wir verwenden technische Cookies, um die Inhalte und Funktionen unserer Webseite darzustellen und Ihren Besuch bei uns zu erleichtern. Analytische Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung verwendet. Mehr über unsere Cookie-Verwendung
Alle akzeptieren Alle ablehnen Einstellungen ändern
Cookies