Kapitel 5, § 38

Aufgaben

Die örtlich Beauftragten wirken auf die Einhaltung der Bestimmungen für den Datenschutz hin und unterstützen die verantwortlichen Stellen bei der Sicherstellung des Datenschutzes. Sie haben insbesondere

1. die verantwortliche Stelle und die Beschäftigten zu beraten;

2. die ordnungsmäßige Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, zu überwachen; 

3. die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen zu informieren und zu schulen;

4. mit der Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten;

5. die verantwortliche Stelle bei der Datenschutz-Folgenabschätzung zu beraten und deren

Durchführung zu überwachen.

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